Kinderrechte stärken:
Wir werden die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Kinder sind eigene Persönlichkeiten und brauchen eigene Rechte. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte sollen Kinderinteressen überall dort, wo Kinderrechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen.
Das Recht von Kindern und Jugendlichen, ohne Gewalt – insbesondere sexualisierte
Gewalt – aufzuwachsen, ist ein elementares Kinderrecht. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt muss ausgeweitet und weiter verstärkt werden. Dazu gehören ein wirksamer Jugendmedienschutz und die Weiterführung der Hilfen
für die Betroffenen. Der unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs spielt hier eine wichtige Rolle. Diese Funktion wollen wir weiter verlängern.
Die Hilfen für die Betroffenen müssen so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden die Anstrengungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt bundesweit weiter vorantreiben. Zum Schutz gegen Mobbing müssen Eltern, Kinder und Beschäftigte in Bildungseinrichtungen für dieses Thema stärker sensibilisiert werden und Präventionsmaßnahmen in allen Altersstufen durchgeführt werden.
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